Das RGST-Weiterbildungskonzept

Therapie, Beratung und Supervision – begriffliche Klärungen:

Systemische Therapie/ Familientherapie

Der allgemein gebräuchliche Begriff „Familientherapie“ kennzeichnet eigentlich nur das Setting, welches für die therapeutische Arbeit gewählt wird. Er wird heute von verschiedensten therapeutischen Schulrichtungen benutzt, wenn zu therapeutischen Gesprächen (auch) Familienmitglieder eingeladen werden.

Die Systemische Therapie unterscheidet sich dagegen grundlegend von anderen Therapieverfahren in ihrem Verständnis von „Problemen“, „Störungen“ und „psychischen Auffälligkeiten“. Sie ist in einem konstruktivistischen Denkansatz begründet und folgt in ihrem Handlungsansatz einer systemischen Interventionstheorie.

Symptomverhalten wird nicht allein als individuelles Phänomen, sondern grundsätzlich im Kontext von Beziehungen gesehen. Symptome sind aus dieser Perspektive Lösungsstrategien bzw. spezifische Anpassungsleistungen, die aus den vorangegangenen Erfahrungen des Klienten und seinem Weltbild erwachsen.

So genannte psychische Krankheiten werden in ihrer kommunikativen und beziehungsgestaltenden Funktion begriffen. Die Familie wird als ein „lebendes System“ behandelt, dessen natürliches Wachstum in Phasen verläuft und an deren Übergängen Krisen ent­stehen. Systemische Therapie fokussiert nicht ausschließlich auf individuelle Änderungen, sondern bezieht in einer erweiterten Perspektive die Veränderung der kommunikativen Muster zwischen den Individuen in ihre Arbeit mit ein. Die therapeutische Situation wird als Interaktionssystem verstanden, in dem Therapeuten Beeinflussende und Beeinflusste zugleich sind und in einem kooperativen und co-kreativen Prozess zusammen mit den Klienten neue Wirklichkeiten erschaffen.

 

Systemische Beratung und Systemische Therapie als eigenständige Professionen

Systemische Beratung und Therapie werden als eigenständig definierte professionelle Handlungsansätze zur Entwicklung und Realisierung von Lösungen von Problemen verstanden, die nach ihren Beschreibungen und Definitionen sozialer Natur sind. Sie zielen auf das Vermitteln von kreativen Ideen und Lösungswegen als Hilfestellung für Menschen in Krisen oder Konfliktsituationen ebenso wie zur Unterstützung von Entscheidungen, Planungen und Projektierungen im Bereich sozialer Gruppierungen bzw. Organisationen. Insbesondere wo Arbeits- oder Privatbeziehungen als belastet oder gestört, wo Zusammenarbeit bzw. Kommunikation als dysfunktional beschrieben werden, bietet der systemische Beratungsansatz Unterstützung in der Lösungsfindung.

Systemische Beratung definiert sich gegenüber der Systemischen Therapie durch eine allgemeinere Zielsetzung, die sich nicht auf die Behandlung und Prävention von Krankheiten beschränkt und insofern auf klinische Konstrukte und entsprechende Diagnosen verzichten kann. Systemische Beratung und Supervision haben sich gleichermaßen aus ihrer ursprünglich klinischen Tradition über die heilkundlichen Berufsfelder hinaus auf nahezu alle psychosozialen Praxisfelder ausgedehnt. Methodische Wurzeln liegen in systemisch- familientherapeutischen Konzepten. Sie integrieren bewährte Methoden und Vorgehensweisen anderer therapeutischer Schulen. Sie bedienen sich aber auch aus (sozial-) pädagogischen, (sozial-) psychologischen, sozialarbeiterischen und anderen Handlungskonzepten.

 

Was leistet Systemische Beratung?

Systemische Beratung hat nicht nur die Ansätze der herkömmlichen Erziehungs-, Lebens- und Familienberatung innovativ beeinflusst, wo sie in Form systemischer Einzel-, Familien- und Paarberatung einen festes Profil gewonnen hat. Sie findet mit zunehmendem Erfolg in vielen anderen Bereichen Anwendung, wo zwischenmenschliche Probleme zu lösen sind. So hat sie längst eine rege Nachfrage gefunden z. B. in Einrichtungen der Jugendhilfe, in Schulen, öffentlichen Verwaltungen, der Justiz, in privaten und öffentlichen Verbänden und in Betrieben der freien Wirtschaft.

Spezielle Formen systemischer Beratung finden wir in der Organisationsberatung, Teamberatung, Supervision, Coaching, Mediation, Suchtberatung, systemische Konfliktberatung, Schuldnerberatung und Personalentwicklungsberatung. Die Entwicklung weiterer Praxisfelder ist vorstellbar, z.B.: die Konfliktregulierung im zivilrechtlichen Bereich, die bis heute juristisch ausgebildeten Fachleuten obliegt, ohne dass systemische Kompetenzen genutzt werden etc.

Systemische Beratung kann grundsätzlich von Rat suchenden Einzelpersonen oder Personengruppen in Anspruch genommen werden, die für ihr privates Leben oder im Hinblick auf ihren Arbeitskontext professionelle Hilfe bzw. Problemlösungen suchen. Familien in Problemsituationen stellen eine Kernzielgruppe dar, wenn sie z. B. im Rahmen des KJHG Anspruch auf Hilfe haben. Hier ergeben sich im Hinblick auf Methodik und Arbeitsfeld Überschneidungen mit systemischer Familientherapie.

 

Aufbaukurs Systemische Therapie

„Systemische Therapie (RGST)“ als Aufbauweiterbildung für Bewerber mit abgeschlossener (DGSF anerkannter) Weiterbildung als systemische BeraterIn.

Der einjährige Weiterbildungsgang ist curricular aufgebaut. 380 Unterrichtseinheiten, davon 200 UE mit Ausbildern. Die Bereiche Theorievermittlung mit praktischen Übungen, Supervision und Intervision sowie therapeutische/Beratungs-Praxis stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander.