Aufbauweiterbildung „Systemische Therapie“

für Systemische BeraterInnen mit abgeschlossener Weiterbildung (DGSF oder SG anerkannt).

Der einjährige Weiterbildungsgang ist curricular aufgebaut. 380 Unterrichtseinheiten, davon 200 UE mit Ausbildern. Die Bereiche Theorievermittlung mit praktischen Übungen, Supervision und Intervision sowie therapeutische/Beratungs-Praxis stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander.

Verantwortliche Leitung:
Simone Lamerz
und Hartwig Kaiser

Weiterer Lehrender:
Günter Weisgerber

Alle Weiterbildungsbestandteile, insbesondere die Supervisionen und die Selbsterfahrung werden innerhalb der Weiterbildung und unter Verantwortung des Instituts angeboten. Das Institut gewährleistet, dass die Leistung aller beteiligten Lehrenden und SupervisorInnen den Richtlinien der DGSF entsprechen. Alle beteiligten Lehrenden haben sich zur Einhaltung der ethischen Richtlinien der DGSF verpflichtet. Die Weiterbildung wird durch das Institut kontinuierlich und angemessen evaluiert.


Eingangsvoraussetzungen:

  1. A) Hochschulabschluss mit sozial-/humanwissenschaftlicher Ausrichtung
    1. und psychosoziale Praxiserfahrungen
    2. und Abschluss einer DGSF-anerkannten Weiterbildung „Systemische Beratung“ oder
  1. B) ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung)
  • und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen Bereich
  • und zusätzlich eine abgeschlossene beraterische oder therapeutische Aus-/Weiterbildung im Umfang von mind. 200 UE
  • und Abschluss einer DGSF-anerkannten Weiterbildung „Systemische Beratung“
  • oder ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung)
  • und mind. 3-jährige beraterische und/oder therapeutische Berufstätigkeit im klinischen Kontext
  • oder im Bereich Therapie/Familientherapie und Abschluss einer DGSF-anerkannten Weiterbildung „Systemische Beratung“.

2. Möglichkeit zur Umsetzung Systemischer Therapie / Familientherapie und/oder Systemischer Beratung während der Weiterbildung.

Zeitlicher Ablauf
Eingangskurs » freitags und samstags, 20UE
10 Kurswochenenden » freitags und samstags, je 16 UE
Kolloqium » freitags und samstags, 20 UE

Kosten
2.640,00 € (ab Weiterbildungsbeginn Januar 2024)

Inhalte der Weiterbildung:

Theorie und Methodik (100 UE)

werden in praxisnahen Übungsprozessen vermittelt und behandelt.

1. Systemische Diagnostik: Systemische Modelle für die Beschreibung und Erklärung psychischer, psychosomatischer und körperlicher Symptome, von Konflikten und Problemen, von kommunikativen Mustern, Beziehungsstrukturen, Verarbeitungs- und Bewältigungsformen sowie für die Diagnostik von Ressourcen und Lösungskompetenzen.

2. Therapeutischer bzw. Beratungs-Kontrakt: Therapeutische/beraterische Haltung, Indikations- und Kontextklärung, Aufbau, Entwicklung, Beendigung einer therapeutischen/Beratungs-Beziehung, Kooperation mit KlientInnen sowie Anerkennung und Förderung der systemeigenen Ressourcen, Reflexion der Rolle als TherapeutIn und des Arbeitskontextes.

3. Systemische Methodik: Vermittlung und Training systemischer Interventionen und Techniken, auch bezogen auf unterschiedliche Settings, Kontexte und Arbeitsfelder sowie auf Planung, Durchführung und Evaluation.

Systemische Supervision (50 UE)

1. 50 UE angeleitete fortlaufende begleitende Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision) der systemischen / familientherapeutischen Praxis.

2. Mindestens eine Arbeitssitzung (live, per Video oder Audio) ist im Rahmen der Weiterbildungsgruppe (oder separat im Rahmen einer RGST-Supervision) vorzustellen.

Selbsterfahrung (50 UE)

Die Selbsterfahrung umfasst 50 UE und bezieht sich auf die Herkunftsfamilie sowie die aktuelle Lebens- und Berufssituation.

Therapeutische Praxis / Beratungspraxis (130 UE)

1. Der/die WeiterbildungsteilnehmerIn führt (bis max. zwei Jahre nach Beendigung der Weiterbildung) mindestens 130 Beratungs- bzw. Therapiestunden unter begleitender Supervision durch.

2. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten Familientherapien/ systemischen Therapien werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen).

3. Der/die TeilnehmerIn weist einen ausführlich dokumentierten abgeschlossenen therapeutischen Prozess (Fallbericht) nach, der mind. 10 Sitzungen umfasst.

Intervision / Peer-Gruppe (50 UE)
werden von den WeiterbildungsteilnehmerInnen in Kleingruppen selbstorganisiert durchgeführt.

Abschluss
Der Abschluss erfolgt nach erfolgreicher Teilnahme an einem RGST- Kolloquium. Fakultativ kann eine schriftliche Abschlussarbeit vorgelegt werden.

Zertifikat
AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen erhalten auf Antrag und bei Erfüllung aller Bedingungen, insbes. einer Verpflichtung auf Einhaltung der DGSF-Ethik-Richtlinien ein RGST- Zertifikat. Auf Antrag kann danach ein DGSF Zertifikat verliehen werden.

Ausnahmeregelung
Interessenten, die einzelne Aufnahmekriterien nicht erfüllen, können in begründeten Einzelfällen eine Ausnahmeregelung beantragen. Dazu wenden sie sich vor Beginn der Weiterbildung an die Geschäftsstelle der DGSF, um mit dem Fort- und Weiterbildungsausschuss eine entsprechende Vereinbarung zu erwirken.